
Gendern im Stelleninserat: So geht's!
Schlecht lesbar, unverständlich und manchmal schlichtweg unsinnig: So sehen viele das Thema „Gendern“ in Texten. Im Stelleninserat wird man als Arbeitgeber allerdings mit gesetzlichen Gegebenheiten und – bei Verstößen – sogar mit Bußgeldern konfrontiert. Wir zeigen, wie es geht.
Sprache ist unser wichtigstes Werkzeug, um uns auszudrücken und mitzuteilen. Damit wir in einer Sprache sprechen, haben wir Regeln. Sprache ist auch immer kontextabhängig. In einer Oper wird anders gesprochen als auf einem Metal-Konzert. Der Kontext verändert sich nicht nur je nach Ort, sondern auch mit der Zeit. Sprache ist daher nicht statisch, sondern in einem stetigen Wandel.
Gründe für gendersensible Sprache
Wenn man im Deutschen über Gruppen spricht, welche aus Frauen und Männer bestehen bzw. das Geschlecht unbekannt ist, wird im Deutschen häufig das generische Maskulin verwendet. Zahlreiche psycholinguistische Studien belegen, dass sich Menschen bei der Verwendung des generischen Maskulins vor allem Männer vorstellen (Quelle: Quarks 2021). Gerade bei der Berufswahl kann die Art, wie wir sprechen und schreiben, Auswirkungen haben. Kinder beispielsweise halten Beruf für eher erreichbar, wenn sie die männliche und die weibliche Form hören (Quelle: Verwecken & Hannover 2015).
"Sprache schafft Realität"
Angemessene Zielgruppen-Ansprache
Immer mehr Menschen setzen sich für den Einsatz von gendergerechten Sprache ein. Besonders junge Zielgruppen, wie beispielsweise Gen Z, assoziieren mit einer rein männlichen Formulieren ein veraltetes Wertebild. In einer qualitativen Umfrage seitens des User Research Teams von karriere.at ist deutlich geworden, dass eine gute Formulierung, Strukturiertheit und gendersensiblen Sprache Auswirkung auf das Branding des Inserats haben.
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Info
Seit 2020 stehen im Zentralen Personenstandsregister in Österreich sechs Optionen zur Geschlechtseintragung: weiblich, männlich, inter, divers, offen oder ohne Geschlechtseintragung.
UN 1948: Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte untersagt in Artikel 2 Abs 1 jegliche Diskriminierung - einschließlich aufgrund des Geschlechts. Darüber hinaus wird das Recht auf Arbeit und freie Berufswahl festgehalten.
ILO 1958: Das Übereinkommen 111 der International Labour Organisation verpflichtet alle UN Mitglieder in Arbeit und Beruf alle Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, Glaubensbekenntnis, politische Meinungen, nationale und soziale Herkunft auszuschalten. Österreich unterschrieb die Konvention 1972.
EU 1976: Die Gleichbehandlungsrichtlinie der EU (RL 76/207/EWG) fokussiert unter anderem auf die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts beim Berufszugang, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsbedingungen und dem beruflichen Aufstieg.
EU 1999: Der Amsterdam-Vertrag ist die rechtliche Basis der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Europäischen Union.
EU 2002: Die überarbeitete Gleichbehandlungsrichtlinie verlangt unter anderem in Artikel 1a aktive Gleichstellungspolitik. Laut dieser EU-Richtlinie müssen Berufsbezeichnungen in Stelleninseraten „geschlechtsneutral“ sein. Konkret gilt das unter anderem für die Ausschreibung, die Einstellung, den Abschluss eines Arbeitsvertrags, aber auch die Begründung des Arbeitsverhältnisses (beispielsweise wenn eine abgelehnte Bewerber*in nachfragt, warum man sich nicht für ihn*sie entschieden hat). Allerdings unterschätzen viele Arbeitgeber diese gesetzliche Tatsache.
A 2004: Zwei Gleichbehandlungsgesetze treten in Österreich in Kraft - eines für die Privatwirtschaft, das andere gilt für den Bundesdienst.
A 2020: Erweiterung des Gleichbehandlungsgesetzes, welches bei Stellenausschreibungen auch verpflichtet das dritte Geschlecht anzugeben.
Image Gallery Test
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, mit dem Wandel Schritt zu halten und innovative Arbeits(zeit)modelle zu entwickeln, die den Bedürfnissen ihrer Mitarbeiter*innen gerecht werden. Im Rahmen der Podcastfolge werden die Situation am Arbeitsmarkt, Trends als auch Erfahrungsbeispiele aus der Praxis mit ihren Vor- und Nachteilen diskutiert.



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Wie kann man in Stellenanzeigen "gendern"?
Tipp für geschlechtsneutrale Formulierung bei Komposita
Statt von der Person kann man bei zusammengesetzten Wörtern entweder von der Sache (Pendlerpauschale > Pendelpauschale) oder von der Handlung (Rednerpult > Redepult) ableiten.
Gendersensible Sprache hat keine offizielle sprachliche Regelung. Es gibt daher unterschiedliche Schreibweisen. Das wichtigste ist vor allem, dass deutlich wird, dass bei Stellenanzeigen sich alle Personen angesprochen fühlen. Hier listen wir die gängigsten Möglichkeiten auf, wie du geschlechtergerechte Stelleninserate formulierst:
Mitarbeiterin/ Mitarbeiter: Die Doppelnennung reicht in Stelleninseraten nicht mehr aus, da sie das dritte Geschlecht nicht umfassen.
Mitarbeiter (m/w/d) alternativ auch die Buchstaben "i", "x": Die Kürzel hinter der Jobbezeichnung sollen deutlich machen, dass der Job für Männer, Frauen und Personen, die sich anders identifizieren. Das Problem mit den Buchstaben ist, dass potentielle Bewerbende nicht unbedingt wissen, für was die Buchstaben stehen: "d" für divers, "i" für intersexuell, "x" als Code für nicht definiert. Außerdem ist das sichtbarste Element des Inserats weiterhin eine rein männliche Formulierung als Jobtitel.
Mitarbeiter (all gender) oder Mitarbeiterin (alle Gender): ähnlich wie beim oberen Beispiel steht nach der Jobbezeichnung ein Zusatz, der verdeutlicht, dass der Job für alle jeglichen Geschlechts offen steht. Die Problematik der personenbezogenen Formulierung bleicht gleich, sie bevorzugt ein spezifisches Geschlecht. Jedoch ist der ausgeschriebene Zusatz für Bewerbende leichter verständlich, als eine Codierung durch Buchstaben.
Mitarbeit: ist eine genderneutrale Formulierung, die nicht personenbezogen ist. Die Vorteile liegen auf der Hand: kein Geschlecht wird hervorgehoben und es handelt sich um eine kurze, gut lesbare Form. Am besten eignen sich zusammengesetzte Substantive für eine genderneutrale Formulierung, beispielsweise Bewerberdaten zu Bewerbungsdaten.
MitarbeiterIn: Das Binnen-I ist wie die Doppelnennung macht ebenfalls nur Frauen und Männer sichtbar.
Mitarbeiter*in/ Mitarbeiter:in/ Mitarbeiter_in: Die Markierung durch ein Sonderzeichen ist ebenfalls möglich. Es gibt unterschiedliche Meinungen, welches Sonderzeichen sich am besten eignet. Das Gendersternchen ist im deutschsprachigen Raum am meisten verbreitet und hat damit eine hohe Akzeptanz.
„Genderstudie für leicht verständliche Sprache empfiehlt als Sonderzeichen den Genderstern.“
FAQ für Unternehmen
Nähere Informationen gibt es in den FAQs für Unternehmen und Organisationen der Gleichbehandlungsanwaltschaft des Bundeskanzleramts Österreich.
Eine Studie der Universität Graz und der Übersetzungsagentur Capito hat untersucht, welche Form des Genderns am leichtesten zu verstehen ist. Dabei zeigte sich, dass vor allem geschlechtsneutrale Bezeichnungen (Personal, Führungskraft, Team) sowie die Beidnennung (Kollegen und Kolleginnen) am leichtesten verständlich sind. Alternativ empfiehlt die Studie die Verwendung des Gendersternchens. (OTS Aussendung am 13.03.2023)
Beispiel Tabelle
| erste zeile | zweite zeile | dritte zeile | vierte zeile | fünfte zeile |
|---|---|---|---|---|
| 1.1 | 2.1 | 3 | 4 | 5 |
| 1.2 | 2.2 | 3 | 4 | 5 |
| 1.3 | 2.3 | 3 | 4 | 5 |
| 1.4 | 2.4 | 3 | 4 | 5 |
| 1.5 | 2.5 | 3 | 4 | 5 |
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